Neue Gesetzgebung - Mindestlohn ab 01.01.2015

Wie Sie sicherlich schon mitbekommen haben, hat die derzeitige Bundesregierung einen verpflichteten Mindestlohn eingeführt. Mit Wirkung ab dem 01.01.2015 muss grundsätzlich jeder in Deutschland tätige Arbeitnehmer (auch Minijobs oder Beschäftigte in Privathaushalten) einen Bruttolohn von mindestens 8,50 € pro Std. erhalten.

 

Um es uns und Ihnen nicht ganz so einfach zu machen gibt es natürlich wieder Besonderheiten auf die geachtet werden muss. Darunter fallen zum Beispiel verschärfte Aufzeichnungspflichten.

 

So müssen sie nun die Arbeits- oder Schichtpläne spätestens bis zum siebten Arbeitstag erstellt haben. Die Aufzeichnung müssen nun den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit jedes einzelnen Beschäftigten enthalten.

 

Ganz besonders gilt dies für die Sofortmeldungspflichtigen Betriebe. (z.B. Gaststätten, Baubetriebe, Speditionen, Schausteller, Gebäudereinigung) und ganz wichtig auch für alle Minijobs (450,- € Kräfte).

 

Ebenfalls sind die Arbeitsverträge nun ganz wichtig und sollten nochmal unter die Lupe genommen werden. Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gelten ab 01.01.2015 Spezialregeln bezüglich Überstunden, Höchstgrenze, Zwölfmonatsausgleich und natürlich muss nun alles in Schriftform erfolgen.

 

Wie bei jeder Gesetzesneuerung gibt es auch diesmal natürlich wieder Ausnahmen. So fallen zum Beispiel gewisse Personengruppen nicht darunter:

  • Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahre ohne abgeschlossen Berufsausbildung
  • Ehrenamtlich Tätige
  • Praktikanten die ein Orientierungspraktikum absolvieren
  • Azubis
  • Langzeitarbeitslose

 

Ebenso sind Sie nicht nur als Arbeitgeber sondern auch als Auftraggeber verpflichtet auch bei einem Dienstleistungsvertrag mit einem anderen Unternehmen zu prüfen ob der beauftragte Unternehmerauch seinen Mitarbeitern den Mindestlohn zahlt. Sollte dies nicht der Fall sein, haftet er als Auftraggeber ebenfalls. (§13 MiLoG)

 

Wie sie diesem Schreiben sicherlich jetzt schon entnehmen können ist dies alles nicht so einfach und nicht über ein kurzes Schreiben erklärbar.

 

Gerne werden wir Sie in einem persönlichen Gespräch auf den neuesten Stand der Dinge bringen und versuchen mit Ihnen gemeinsam den Gegebenheiten in jeder Hinsicht gerecht zu werden. Bitte nehmen Sie das Gespräch wahr, denn bei Verstößen gegen die Vorschriften des MiLoG können erhebliche Strafen drohen.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0