Änderung Auszahlung Kindergeld ab dem 01.01.2016

Zur Auszahlung des Kindergeldes verlangt die Familienkasse ab dem 01.01.2016 zwei Identifikationsnummern.

Um zu vermeiden, dass mehrere Personen für ein Kind gleichzeitig Kindergeld beziehen, müssen Eltern ab dem Jahr 2016 der Familienkasse ihre eigene sowie die Identifikationsnummer ihres Kindes mitteilen.

Sollte Ihnen diese Identifikationsnummer nicht vorliegen, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.

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