MwSt-Änderungen für Gaststätten aufgrund Corona

wie Sie sicherlich in den letzten Tagen auch erfahren haben, sind von der Bundesregierung zur Eindämmung der wirtschaftlichen Problematiken Hilfsprogramme auf den Weg gebracht worden, unter anderem auch durch Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, hier insbesondere dann durch Änderungen des Umsatzsteuertarifs – sprich der Mehrwertsteuersätze.

Zunächst wird der Mehrwertsteuersatz für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von bisher 19 % auf nun 7 % herabgesetzt, Das neu geplante Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Regierung sieht nun weitere Änderungen des Umsatzsteuergesetzes vor, der Regelsteuersatz soll befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19% auf 16% herabgesetzt werden, der ermäßigte Steuersatz soll im gleichen Zeitraum von 7% auf 5% gesenkt werden.

Sie müssen hier – eventuell zusammen mit dem Kassenaufsteller – rechtzeitig die Programmierung der Registrierkassen ändern und die zu den jeweiligen Zeitpunkten dann geltenden Mehrwertsteuersätze einpflegen und hinterlegen. Auch ist dringend darauf zu achten, dass sowohl auf den Tagesendsummenbons als auch auf den Quittungen für die Gäste die Umsätze und die in den Bons enthaltene Umsatzsteuer getrennt nach Steuersätzen aufgeführt werden. Dies sollte in den Kassen so programmiert werden.

Hierzu auch noch der wichtige Hinweis, dass – sollten Sie beispielsweise zum 01.07.2020 die Speisenumsätze laut Beleg noch mit 19% USt ausweisen, Sie nach § 14c Abs.  UStG verpflichtet sind, die unrichtig ausgewiesene Mehrwertsteuer (also hier die Differenz zwischen den ausgewiesenen 19% und den eigentlich tatsächlich fälligen 7%) zu bezahlen

Nachstehend eine hoffentlich übersichtliche Zusammenstellung der nach derzeitigem Stand der Gesetzesvorhaben vorzunehmende Änderungen bei der Programmierung der Registrierkassen geltenden Mehrwertsteuersätze in bestimmten Zeiträumen.

Bis zum 30.06.2020

              Speisenverkauf im Haus                                                                      19 %

              Speisenverkauf außer Haus  ( „To-Go“ )                                               7 %

              Getränkeverkauf im Haus und außer Haus                                         19 %

Vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020

              Speisenverkauf im Haus                                                                        5 %

              Speisenverkauf außer Haus  ( „To-Go“ )                                               5 %

              Getränkeverkauf im Haus und außer Haus                                         16 %

Vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021

              Speisenverkauf im Haus                                                                        7 %

              Speisenverkauf außer Haus  ( „To-Go“ )                                               7 %

              Getränkeverkauf im Haus und außer Haus                                         19 %

Vom 01.07.2021 an

              Speisenverkauf im Haus                                                                      19 %

              Speisenverkauf außer Haus  ( „To-Go“ )                                               7 %

 

              Getränkeverkauf im Haus und außer Haus                                         19 %

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